Hinweise/Bausteine zum Mindestinhalt
Grundsätzlich
besteht kein Formzwang, die Vertragsparteien können den Inhalt
und die Form frei gestalten !!
Aber: Die Abtretung muss hinreichend präzise formuliert
sein (Bestimmtheit)
Abtretender = Alter Gläubiger (Zedent) :
Name, Vorname, ggf. Rechtsform (z.B. GbR)
Unternehmernummer
volle Anschrift: Straße Nr., PLZ und Ort
Abtretungsempfänger = Neuer Gläubiger
(Zessionar):
Name, Vorname, bzw. Name der
Firma/Institution
Volle Anschrift (wie oben)
Bankverbindung: Name und Sitz der Bank, IBAN und BIC (siehe
gesondertes PDF-Formular zum Ausfüllen am Bildschirm bzw. zum
Ausdruck und Ausfüllen von Hand))
Bitte nicht mehr BLZ und KtoNr. angeben !!
"Zessionare an die verschiedene Zedenten abtreten
(Rechtsanwälte, Banken, Händler usw.) geben ein
Treuhandkonto an, das auf den Zessionar bezogen ist und über
das Zahlungen aus Abtretungen aller Zedenten
fließen.
Damit unsere Zahlungen von den Zessionaren den jeweiligen
Zedenten zugeordnet werden können, geben diese in der
Abtretungsurkunde ein Aktenzeichen an!!"
Abtretungsgegenstand (vollständige und klare
Angaben):
abgetretene Fördermaßnahme(n) * , Antragsjahr(e)
angeben und Höhe des abgetretenen Förderbetrags
beziffern
Nachstehender Passus muss in der Abtretungsurkunde
enthalten sein
"Ansprüche des Landes Baden - Württemberg
aufgrund von Rückforderungen aus Fördermaßnahmen,
die aus dem EGFL oder im
Rahmen des MEPL finanziert werden, können vorrangig vor
dieser Vereinbarung/Erklärung aufgerechnet werden. Dies gilt
auch für solche Rückforderungen, die bis zur Auszahlung
der abgetretenen oder verpfändeten Ansprüche noch
entstehen und seitens des Landes Baden - Württemberg geltend
gemacht werden."
Hinweis :
"Abtretungen der Ansprüche auf Zuwendungen sind
grundsätzlich nur wirksam sind, wenn die Abtretung unter
Vorlage der schriftlichen Abtretungsvereinbarung innerhalb von 14
Tagen nach Abschluss der Vereinbarung und bis spätestens einen
Monat vor Zahlung der Zuwendung dem Ministerium für
Ländlichen Raum und Verbraucherschutz - Dienstsitz
Kornwestheim, Referat
13-K, Postfach, 70803 Kornwestheim angezeigt
wird."
Datum, Unterschrift(en) des Abtretenden (bei GbR z.B.
Unterschrift aller Gesellschafter)
Datum, Unterschrift des Neuen Gläubigers der
Forderung
Die Abtretung ist mit dem Datum des zuletzt
Unterschreibenden wirksam !!
Für die Übermittlung der IBAN/BIC benutzen Sie bitte dieses Formular .
*
Hinweis : Bitte ggf. Direktzahlungen
und/oder FAKT für das Antragsjahr(e) 2015 und/oder ff
abtreten !!
Bitte beachten Sie, dass Abtretungen der
Betriebsprämie und/oder MEKAIII des Antragsjahres
2015 und oder ff. nicht möglich sind.
Betriebsprämie
und MEKAIII gibt es ab Antragsjahr 2015 im Gemeinsamen
Antrag nicht mehr.
Da diese Maßnahmen mit dem Gemeinsamen Antrag
2015 nicht mehr beantragt werden können, würde
ihre Abtretung ins Leere gehen. Nachfolgemaßnahmen dieser
Förderprogramme in der neuen EU-Förderperiode 2014 –
2020 sind die „ Direktzahlungen" und
„FAKT" , die im Gemeinsamen Antrag 2015 beantragt
werden können. Unter Direktzahlungen sind
nach heutigem Stand Basisprämie, Greeningprämie,
Umverteilungsprämie und Junglandwirteprämie
zusammengefasst.