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Service

Abtretung (Forderungszession)

Hinweise/Bausteine zum Mindestinhalt

Grundsätzlich besteht kein Formzwang, die Vertragsparteien können den Inhalt und die Form frei gestalten !!
Aber: Die Abtretung muss hinreichend präzise formuliert sein (Bestimmtheit)

Abtretender = Alter Gläubiger (Zedent) :
Name, Vorname, ggf. Rechtsform (z.B. GbR)

Unternehmernummer
volle Anschrift: Straße Nr., PLZ und Ort

Abtretungsempfänger = Neuer Gläubiger (Zessionar):
Name, Vorname, bzw. Name der Firma/Institution

Volle Anschrift (wie oben)

Bankverbindung: Name und Sitz der Bank, IBAN und BIC (siehe gesondertes PDF-Formular zum Ausfüllen am Bildschirm bzw. zum Ausdruck und Ausfüllen von Hand))
Bitte nicht mehr BLZ und KtoNr. angeben !!

"Zessionare an die verschiedene Zedenten abtreten (Rechtsanwälte, Banken, Händler usw.) geben ein Treuhandkonto an, das auf den Zessionar bezogen ist und über das Zahlungen aus Abtretungen aller Zedenten fließen.
Damit unsere Zahlungen von den Zessionaren den jeweiligen Zedenten zugeordnet werden können, geben diese in der Abtretungsurkunde ein Aktenzeichen an!!"

Abtretungsgegenstand (vollständige und klare Angaben):
abgetretene Fördermaßnahme(n) * , Antragsjahr(e) angeben und Höhe des abgetretenen Förderbetrags beziffern


Nachstehender Passus muss in der Abtretungsurkunde enthalten sein

"Ansprüche des Landes Baden - Württemberg aufgrund von Rückforderungen aus Fördermaßnahmen, die aus dem EGFL oder im

Rahmen des MEPL finanziert werden, können vorrangig vor dieser Vereinbarung/Erklärung aufgerechnet werden. Dies gilt auch für solche Rückforderungen, die bis zur Auszahlung der abgetretenen oder verpfändeten Ansprüche noch entstehen und seitens des Landes Baden - Württemberg geltend gemacht werden."

Hinweis :

"Abtretungen der Ansprüche auf Zuwendungen sind grundsätzlich nur wirksam sind, wenn die Abtretung unter Vorlage der schriftlichen Abtretungsvereinbarung innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Vereinbarung und bis spätestens einen Monat vor Zahlung der Zuwendung dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz - Dienstsitz Kornwestheim, Referat
13-K, Postfach, 70803 Kornwestheim angezeigt wird."

Datum, Unterschrift(en) des Abtretenden (bei GbR z.B. Unterschrift aller Gesellschafter)
Datum, Unterschrift des Neuen Gläubigers der Forderung


Die Abtretung ist mit dem Datum des zuletzt Unterschreibenden wirksam !!

Für die Übermittlung der IBAN/BIC benutzen Sie bitte dieses   Formular .


* Hinweis : Bitte ggf. Direktzahlungen und/oder FAKT für das Antragsjahr(e) 2015 und/oder ff abtreten !!
Bitte beachten Sie, dass Abtretungen der Betriebsprämie und/oder MEKAIII des Antragsjahres 2015 und oder ff. nicht möglich sind.

Betriebsprämie und MEKAIII gibt es ab Antragsjahr 2015 im Gemeinsamen Antrag nicht mehr.
Da diese Maßnahmen mit dem Gemeinsamen Antrag 2015 nicht mehr beantragt werden können, würde ihre Abtretung ins Leere gehen. Nachfolgemaßnahmen dieser Förderprogramme in der neuen EU-Förderperiode 2014 – 2020 sind die „ Direktzahlungen" und „FAKT" , die im Gemeinsamen Antrag 2015 beantragt werden können. Unter Direktzahlungen sind nach heutigem Stand Basisprämie, Greeningprämie, Umverteilungsprämie und Junglandwirteprämie zusammengefasst.

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