Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert auf seiner Homepage über die erweiterte Möglichkeit zur Erfüllung von GLÖZ 8: Für das Jahr 2024 erhalten die Landwirtinnen und Landwirte die Möglichkeit, die zur Erfüllung von GLÖZ 8 geforderten 4 % nicht-produktiver Ackerflächen nicht ausschließlich durch Ackerbrachen und Landschaftselemente zu erbringen.
Auf dieser Seite können Sie das Informationsschreiben herunterladen.
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