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Ein Überblick über die Aufgaben einer Unteren Landwirtschaftsbehörde (ULB)

Seit dem 01.01.2005 sind die ehemaligen Ämter für Landwirtschaft im Rahmen der Verwaltungsreform  in die Landratsämter eingegliedert.
Diese Kurzfassung spricht  nur die wichtigsten Kernaufgaben an, sie ist deshalb nicht vollständig

In Baden-Württemberg gibt es 35 Landkreise. Je nach Größe des Landkreises und der regionalen Aufgabenstellung sind an den Unteren Landwirtschaftsbehörden (ULB) zwischen 25 - 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.

Sie sind den jeweiligen Regierungspräsidien als Mittelinstanz zugeordnet.

Es sind dies die Regierungspräsidien:

Die landwirtschaftlichen Abteilungen in den Regierungspräsidien unterstehen wiederum der Fachaufsicht des Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR)  (MLR) in Stuttgart.

Je nach Lage und regionalen Schwerpunkten gibt es neben den grundsätzlichen Aufgaben der Unteren Landwirtschaftsbehörde speziell Fachbereiche.
Grundsätzlich sind an der Unteren Landwirtschaftsbehörde 3 Aufgabenbereiche vorhanden,

  • Bildungs-
  • Beratungs- und
  • Verwaltungsaufgaben

Diese Aufgaben werden je nach Landratsamtsstruktur in Sachgebieten, Fachbereichen oder Referaten bearbeitet.
Da diese Strukturen sehr unterschiedlich sein können, werden im folgenden die Aufgaben nicht mehr als in eine Organisationsstruktur eingebunden dargestellt, sondern als reine Aufgabenschwerpunkte beschrieben.

Bereich Landschaftsentwicklung, Agrarordnung und Betriebswirtschaft

Beratung
Beratung

Dieser Tätigkeitsbereich reicht von Stellungnahmen zu baulichen Planungen der Gemeinden und Kreise sowie der landwirtschaftlicher Betriebe über die Fragen von Landschaftspflege bis hin zur Beratung landwirtschaftlicher Betriebe im ökonomischen Bereich und bei Investitionsmaßnahmen incl. der Bearbeitung von Förderanträgen. Eine Zusammenarbeit mit weiteren Behörden und auch anderen Institutionen im Bereich der Landwirtschaft ist  besonders notwendig und wichtig.


Bereich Pflanzenbau, produktionsbezogener Boden- und Wasserschutz

Ackerbau
Umweltschonender Ackerbau

Je nach regionalen Gegebenheiten liegen die Aufgabenschwerpunkte im Bereich des Ackerbaues, des Grünlands und/oder der Sonderkulturen. Dabei reicht die Palette von der Düngeberatung über das Feldversuchswesen bis hin zum Pflanzenschutz und zur Beratung in Wasserschutzgebieten. Dabei sollen besonders umwelt- und ressourcenschonende Maßnahmen unterstützt und eingeführt werden. Wichtig für die einzelnen Berater ist dabei nicht nur die Kompetenz in ihrem fachlichen Bereich, sondern auch der Blick für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung der Betriebe. Dies ist nicht nur für dieses Bereich, sondern auch für alle anderen gültig.

Bereich artgerechte Tierhaltung und Tierzucht

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Milchviehlaufstall

Tierhaltung
Schwerpunkte in der Beratung liegen hier in der Schweine- und Milchviehhaltung. Dabei stehen Fütterungs- und Haltungsfragen und besonders die Beratung hinsichtlich einer artgerechten Tierhaltung bei landwirtschaftlichen Investitionen im Tierhaltungsbereich im Vordergrund.

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Milchviehprämierung

Tierzucht
Die Aufgaben der Unteren Landwirtschaftsbehörden liegen in diesem  Bereich  bei der Beratung bei züchterischen Fragen bei Rind und Schwein, bei Fragen der züchterischen Selektion, bei der Leistungsmessung der jeweiligen Zuchtpopulationen sowie bei den hoheitlichen Aufgaben, z.B. der Auswahl und Körung von Vatertieren in diesem Bereich.
Da der Bereich der Tierzucht  übergebietlich tätig ist, sind nur 6 der Untere Landwirtschaftsbehörden damit ausgestattet.

Bereich Ländliche Hauswirtschaft, Ernährung

Bauernmarkt
Bauernmarkt
in Südbaden

Zu den Aufgaben diesen Bereiches zählen vorrangig Tätigkeiten im Bereich des landwirtschaftlichen Haushalts, die Beratung bei Fragen der Direktvermarktung und von Einkommenskombinationen. Ernährungsinformationen sowie die Betreuung der Fachfrauen für Kinderernährung und die Ausbildungsberatung im Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/-in stellen ebenfalls wichtige Bereiche dar.

Bereich Verwaltung und EU - Fördermaßnahmen


Gemeinsamer Antrag 

Im der Verwaltungsbereich werden neben den klassischen Aufgaben des Schreibdienstes und der internen Verwaltungsaufgaben heute in steigendem Maße alle auf EU-Grundlagen stehenden Antragsverfahren, z.B. der Gemeinsame Antrag (GA) bearbeitet und überwacht.
Dies erfordert genaue Kenntnis über die rechtlichen Grundlagen dieser Verfahren als auch deren verwaltungsmäßige Abwicklung, da im Jahr mehrere tausend solcher Verfahren pro Unteren Landwirtschaftsbehörde zu bearbeiten sind.

Wichtig

Da die Verwaltungsbereiche bei der fachlichen Überprüfung und Kontrolle der Antragsverfahren wegen der Komplexität vieler Fälle diese nicht immer mit eigenen Kräften bewältigen kann, sind auch die jeweiligen Bereiche in verstärktem Umfang in diese Verwaltungsarbeiten miteinbezogen.

Weitere Aufgaben an der Unteren Landwirtschaftsbehörde

Die Ausbildungsberatung für die landwirtschaftlichen Berufe (z.B. Landwirt, Winzer), wird an den Unteren Landwirtschaftsbehörden zum Teil übergebietlich und in unterschiedlichen Bereichen durchgeführt.

An einigen Unteren Landwirtschaftsbehörden gibt es Fachschulen für Landwirtschaft (im Vollzeitbetrieb und in Teilzeitform).

Die meisten dort unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer sind Mitarbeiter an den Unteren Landwirtschaftsbehörden.

Die Fachschulen bereiten junge Landwirtinnen und Landwirte nach einer beruflichen Erstausbildung darauf vor, ein landwirtschaftliches Unternehmen selbständig führen zu können, bzw. bereiten sie auf einen weiteren Berufsabschluss vor.

Neben diesem Fachschulangebot sind die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Unteren Landwirtschaftsbehörde auch noch sehr stark in der berufsbezogenen Erwachsenenbildung engagiert. Dies bedeutet, dass die Unteren Landwirtschaftsbehörden für die landwirtschaftlichen Unternehmen ein breitgefächertes fachliches Weiterbildungsangebot in den unterschiedlichsten Bereichen machen.

So werden in Baden-Württemberg jährlich weit über 1000 solcher Angebote von den Unteren Landwirtschaftsbehörden erstellt.

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