(interne Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz)
Haben Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer solchen, Informationen über Verstöße von Beschäftigten innerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg erlangt und wollen diese melden? Dann können Sie sich an die interne Stelle zur Meldung von Regelverstößen (kurz: Whistleblowing-Meldestelle) des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz wenden:
Anschrift
BHK Datenschutz und Compliance GmbH
z. Hd. Herrn Rohlfing / Frau Roth-Neuschild
Zerrennerstraße 11
75172 Pforzheim
Nach Meldung eines Verstoßes prüft die Meldestelle diesen und ergreift die entsprechenden Folgemaßnahmen. Es können insbesondere Ermittlungen aufgenommen oder das Verfahren zwecks weiterer Untersuchungen abgegeben werden (intern oder extern).
Rechtliche Grundlage ist das Hinweisgeberschutzgesetz. Hier finden Sie auch die entsprechenden Regelungen zur Vertraulichkeit (Paragrafen 8 und 9 Hinweisgeberschutzgesetz) sowie zum Vorrang von Sicherheitsinteressen und Verschwiegensheits-/Geheimhaltungspflichten (vergleiche Paragraf 5 Hinweisgeberschutzgesetz).
Externe Meldestellen
Bitte beachten Sie, dass interne Meldestellen Verstöße oftmals schneller untersuchen und die entsprechenden Folgemaßnahmen ergreifen können. Es steht Ihnen frei, ob Sie sich an eine interne oder externe Meldestelle wenden. Sie können sich auch noch im Nachgang an eine externe Meldestelle wenden. Externe Meldestellen sind unter anderem beim Bundesamt für Justiz, beim Bundeskartellamt und bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingerichtet. Weitere Informationen stellt die externe Meldestelle des Bundesamtes für Justiz bereit.