Page 47 - Heft_3_2022_Biodiversität
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Gartenbau und Sonderkulturen





       Der Klimawandel trägt dazu bei, dass sich   für bestimmte Waren mit Verpackungsholz
       immer  mehr  dieser  Schadorganismen  in   aus China, Indien und Belarus.
       Deutschland  auch etablieren können und
       großen Schaden an unseren landwirtschaftli-  Es wird vermutet, dass auch der Asiatische
       chen und Sonderkulturen aber auch in den   Laubholzbockkäfer (Anoplophora glabripennis)
       Wäldern  und  öffentlichem Grün  verursa-  (Abb. 1) mit Paletten aus China nach Weil am
       chen.                                    Rhein und Hildrizhausen eingeschleppt wur-
                                                de und sich dort ansiedeln konnte. Werden
       In Baden-Württemberg ist der amtliche    Unionsquarantäneschädlinge entdeckt, müs-
       Pflanzengesundheitsdienst an den Regie-  sen umgehend Maßnahmen angeordnet wer-
       rungspräsidien angesiedelt. Die Aufgaben der   den, um möglichst eine Ausrottung zu errei-
       Pflanzengesundheitsinspektion sind vielfäl-  chen. Zur Tilgung des Befalls mit Asiatischen
       tig. Zu ihnen gehört sowohl die Überwachung   Laubholzbockkäfer wurden befallene Bäume
       von Unternehmern, welche Pflanzen und    gefällt und die Umgebung intensiv mit Spür-
       sonstige pflanzliche Gegenstände einführen   hunden und Baumkletterern vier Jahre über-
       oder verbringen, als auch von Unternehmern   wacht. Holz durfte aus  dem  Befallsgebiet
       im industriellen Umfeld, welche Verpa-   nicht mehr verbracht werden, um zu verhin-
       ckungsholz herstellen oder mit einer Markie-  dern, dass mit dem Holz Larven verschleppt
       rung versehen. Auch wissenschaftliche Ein-  werden. Seit 2021 gibt es in Baden-Württem-
       richtungen, Versuchsansteller und Pflanzen-  berg kein Befallsgebiet des Asiatischen Laub-
       zuchtbetriebe, welche mit einfuhrverbotenen   holzbockkäfers mehr, der Käfer wurde er-
       Erden und Pflanzen oder mit Quarantäne-  folgreich ausgerottet. (Abb. 3).
       schadorganismen arbeiten wollen, werden
       überwacht.
                                                  Pflanzengesundheit ist internationale
       Die Einschleppung von gefährlichen Quaran-  Aufgabe
       täneschädlingen wird durch Importkontrol-
       len direkt an der EU Außengrenze verhindert.
       In Baden-Württemberg sind dies nur die   Pflanzengesundheit wird international als
       Flughäfen. Da von Reisenden oft Früchte,   sehr wichtige Aufgabe angesehen.
       Gemüse und Pflanzen als Souvenir mitge-  Dank des internationalen Pflanzenschutzü-
       bracht werden, wird zukünftig in Zusammen-  bereinkommens (IPPC) haben sich alle Mit-
       arbeit mit dem Zoll das Gepäck der Reisen-  gliedstaaten der FAO verpflichtet, nur gesun-
       den kontrolliert werden. Alle Pflanzen ohne
       Pflanzengesundheitszeugnis werden vernich-
       tet. (Abb. 2). Als Binnenland ohne direkte   Abb. 2:  Poster der EU zur Aufklärung von   Abb. 3: Warnschild Quarantänezone ALB in
                                                                                  Hildrizhausen (Foto Frauke Rinke, LTZ)
                                                Reisenden Foto: Frauke Rinke, LTZ)
       Außengrenze gelangen so nur wenige Pflan-
       zen unkontrolliert nach Baden-Württemberg.
       Betriebe, welche Ware mit Verpackungsholz
       erhalten, können beantragen, dass diese di-
       rekt auf ihrem Betriebsgelände kontrolliert
       wird. Die Pflanzengesundheitsinspektion
       überprüft das Verpackungsholz auf Befalls-
       anzeichen wie frisches Bohrmehl oder leben-
       de Schadorganismen. Bei einem festgestellten
       Befall muss das Verpackungsholz vernichtet
       werden. Nicht jede Ware mit Verpackungs-
       holz muss vom amtlichen Pflanzengesund-
       heitsdienst kontrolliert werden. Die EU und
       auch Deutschland haben für bestimmte Wa-
       ren und Drittländer, bei denen besonders
       häufig Schädlinge entdeckt wurden, mit der
       deutschen Risikowarenliste für Verpackungs-
       holz und der Durchführungsverordnung
       (EU)  2021/127  Kontrollen  vorgeschrieben





       Landinfo 3/2022                                                                                       47
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